Tommes hat geschrieben:
Ich hatte halt gedacht, wenn man so einen Ausweis einmal hat, wird es wahrscheinlich mit der Jobsuche (falls man sich auf diese begeben müsste) eher schwierig, da ddann für jeden offenkundig ist, dass man nur bedingt einsatzfähig ist.
der Tommes (:-)
Hallo Tommes,
das Wichtigste zuerst: der Schwerbehindertenausweis muss nicht "gemeldet" werden

Dein AG erfährt nur dann, dass Du einen Ausweis hast, wenn Du ihn darüber informierst. Wenn Du das nicht willst, musst Du das auch nicht tun. Dann hast Du aber auch keinen Zusatzurlaub, keinen Kündigungsschutz, Du darfst nicht früher in die Rente (für den AG bist Du dann weiter ein "normaler" d.h. gesunder AN). Das gilt sowohl für den jetztigen AG als auch für einen potenziellen neuen (= bei der Jobsuche). Ob er den Ausweis offiziell "meldet", entscheidet der Kranke selbst. Den Freibetrag muss man nicht unbedingt in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Ich habe es nicht getan, ich mache den Beitrag immer einmal im Jahr geltend, nämlich in der jährlichen Steuererklärung.
Bei der Jobsuche ist der Ausweis manchmal auch von Vorteil, vor allem im Öffentlichen Dienst. Vielleicht hast Du schon in Stellenanzeigen gelesen: "Schwerbehinderte werden bevorzugt eingestellt" oder ähnlich. Jede Firma MUSS Schwerbehinderte einstellen, sonst muss sie Abgaben zahlen. Klar, es gibt Firmen, die lieber zahlen anstatt Schwerbehinderte einzustellen, das hängt davon ab, was die Firma macht, wie groß sie ist, welche Branche usw.
Ich würde sagen: Stell jetzt den Antrag, alles andere kannst Du später entscheiden (wie gesagt, es dauert ein bisschen, bis der Ausweis fertig ist ...).
Liebe Grüße
Babs
Wunder gibt es immer wieder. Man muss nur an sie glauben. Und das Wunderbarste an den Wundern ist, dass sie manchmal wirklich geschehen ...