von Willi_Daniels am Mi Sep 12, 2007 2:57 pm
Hallo Peter,
es gibt mit Sicherheit einige Institutionen, die bei der Gründung einer Selbsthilfegruppe behilflich sind. Im Bereich Schlaganfall ist, wie das Herr Ruf schon erwähnt hat, die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe. Sie unterstützt einen nicht nur bei der Gründung, sondern bietet auch informative und weiterbildende Veranstaltungen an.
Mit der Anmerkung, "vergiss nicht die als e.V. anzumelden", kann ich mich nicht so anfreunden und kann dieses auch nicht empfehlen. Sicher hat ein eingetragener Verein auch seine Vorteile, doch dabei bleibt es ja nicht.
Nur einen Verein im Vereinsregister eintragen zu lassen und über das zuständige Finanzamt die Gemeinnützigkeit zu erlangen gibt nicht die Gewähr, Bußgelder zu erhalten.
Im übrigen bekommen "Verurteilte" nicht die Auflage von einem Staatsanwalt, das Bußgeld an eine gewisse gemeinnützige oder mildtätige Institution zu bezahlen, sondern vom Richter. Eine Antragstellung auf Zuwendung sollte daher an den Präsidenten des Amtsgerichts oder Landesgericht gestellt werden. Wenn dieser den Antrag für gut befindet, kommt man in die Liste der "Empfänger". Wie dann der Urteilsprechende Richter entscheidet, sei dahin gestellt.
Nur einen eingetragenen Verein zu gründen, in der Hoffnung, diverse Gelder dadurch zu erhalten, halte ich schlichtweg für falsch.
Ein Beispiel diesbezüglich dazu:
Die Einnahmen der Hannelore Kohl Stiftung -ZNS betrugen 2006 knapp 2,5 Millionen Euro. Der Anteil der Bußgelder liegt bei nur 0,3 %.
Wenn Sie, Bettina, Interesse an einer Gründung haben so kann ich Sie nur auf die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe in Gütersloh verweisen. Gerne können Sie auch mit mir Kontakt diesbezüglich aufnehmen, bin gerne bereit, Sie ausführlicher zu informieren.
Mit besten Grüßen
Willi Daniels
INSULTHILFE E.V. - Wir helfen, wenn andere NEIN sagen!