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Umänderung Reha in AHB möglich? JETZT (21.11.07) GEKLÄRT!!!!

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Hallo,

zuerst Hintergrundinfos:
39, Brustkrebs-Diagnose 05/07, operiert mit Ablatio Mammae li. 08/07 nach 4 Zyklen TAC, 2 weitere Zyklen TAC, jetzt laufende Bestrahlungstherapie, gesamt 28 Einzel-
bestrahlungen geplant, Tamoxifen-/Enantone-Therapie.


Das Problem:
Es wurde eine Reha vom Arzt beantragt. Der Bescheid der ARGE ist eingegangen, die Genehmigung erfolgt. Wegen langer Wartezeit wurde Klinik ausgewählt. die ohne zusätzlich gewünschter Fachabteilung ist.

- Gibt es die alternative Möglichkeit eines erneuten Antrages, diesmal auf Anschlußheilbehandlung (AHB). Also könnte ich jetzt doch in eine AHB anstatt Reha gehen?

Von der ausgesuchten, passenden Rehaklinik wurde ich bei telef. Bitte um Ratschlag gefragt, warum denn keine AHB beantragt worden wäre. Dort wären noch Plätze frei und es wäre dementsprechend keine Wartefrist von 3 - 4 Monaten wie bei der Reha gegeben.
(Anm.: Antrag auf AHB wäre jetzt im Grunde auch noch möglich, da ich z.Zt. noch Bestrahlungen erhalte.)

Jetzt ist also die Frage: Kann man eine bereits genehmigte Reha "umwandeln" in eine AHB?

Ist das nicht allein schon deswegen schwierig, weil unterschiedliche Kostenräger zuständig sind? Oder ist das gar nicht der Fall? Der Wohnort liegt in NRW und somit ist der Antrag auf Reha von der Krankenkasse an die ARGE gegangen.

VIELLEICHT KANN MIR JEMAND BEI DIESER FRAGESTELLUNG WEITERHELFEN. :?:


Danke im voraus

"BrustgegenLeben"
Zuletzt geändert von BrustgegenLeben am Mi Nov 21, 2007 5:41 pm, insgesamt 1-mal geändert.
BrustgegenLeben
 
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Beitragvon Babs am Sa Nov 03, 2007 2:55 pm

Auf die Frage: Kann man eine bereits genehmigte Reha "umwandeln" in eine AHB? kann ich leider nicht antworten. Nur so im Allgemeinen: Eine AHB wird immer im Krankenhaus beantragt - dort, wo Du Deine Behandlungen bekommst. Das macht der/die zuständige Sozialarbeiter/in. In jeder Klinik gibt es den Sozialdienst. Ein niedergelassener Arzt kann keine AHB beantragen, sondern nur eine "normale" Reha (vielleicht gibt es hier Ausnahmen, ich kenne aber keine). Mein Rat: sprich mit einer Sozialarbeiterin im Krankenhaus, sie sollte eine AHB für Dich beantragen und wenn Du die Genehmigung hast, dann versuche, die Reha abzusagen oder um ein paar Monate zu verschieben, so dass Du zuerst die AHB "absolvierst" und ein paar Monate später noch eine Reha. Vielleicht klappt's (?).

Und noch was. Du schreibst: "Wegen langer Wartezeit wurde Klinik ausgewählt, die ohne zusätzlich gewünschter Fachabteilung ist". Das verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht ... Wenn für eine Brustkrebskranke eine Reha (oder AHB) beantragt wird, braucht die Patientin doch eine entsprechende Fachabteilung, in dem Fall also im Fach Brustkrebs. Wie kann es dazu kommen, dass für eine Brustkrebskranke eine Reha bewilligt wurde, wo Brustkrebs gar nicht behandelt wird?! So eine Reha/AHB musst Du nicht machen ... Niemand kann Dich dazu zwingen. Ich würde einen Anspruch einlegen - mit der Begründung, dass ich wg. Brustkrebs eine AHB (bzw. Reha) brauche und deshalb nur in eine Klinik fahren kann, wo Brustkrebs behandelt wird.

Liebe Grüße

Babs

PS. Kostenträger: Unterschiede gibt es - soviel ich weiß - nur dann, wenn der/die Kranke beruftstätig ist, dann ist die Rentenversicherung zuständig (für AHB UND Reha). Handelt es sich um einen Rentner oder um eine nicht berufstätige Ehefrau, ist die Krankenkasse zuständig.

Ob es für NRW andere Gesetze gelten, kann ich nicht sagen.
Babs
 
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Beitragvon BrustgegenLeben am Sa Nov 03, 2007 3:27 pm

Hallo Babs,

vielen Dank für deine Infos. Das mit der Zuständigkeit, wer eine AHB und wer eine Reha für mich beantragen kann, ist mir bekannt.

Nun, vielleicht habe ich es nicht konkret genug beschrieben. die Klinik, die für mich ausgesucht wurde, ist schon speziell für Brustkrebs geeignet, allerdings hat sie keine zusätzliche Abteilung Dermatologie. Und wegen Komplikationen und Vor-/Begleiterkrankungen wäre diese Fachabteilung indiziert. Ich hatte mir eine entsprechende ausgesucht, die allerdings längere Wartefristen hat. Diese Klinik empfahl mir deswegen ja auch auf telef. Nachfrage, dort eine AHB zu beginnen (eben statt Reha, denn dafür sei innerhalb 4 Wochen immer noch ein Kontingent an Betten vorhanden. So wäre es im Klartext möglich, eine Therapiemaßnahme dort zu beginnen, also in der von mir anvisierten Rehaklinik, ohne 3 - 4 Monate auf einen Platz warten zu müssen. Die lange Wartezeit war wohl mit ein Grund dafür, daß meine Wünsche durch die ARGE nicht berücksichtigt werden konnten. Lt. Auskunft dort muß man eine Reha innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung antreten und die Frist läuft also schon.

Gern gehe ich zum Sozialdienst und fülle das - mir bereits während der Zeit im Krankenhaus - ausgehändigte Formular dort aus. Allerdings konnte mir damals dort niemand weiterführende Auskünfte erteilen. Bestimmte Fragen überforderten die Sozialarbeiterinnen und ich hatte den Eindruck, Fachwissen sei nicht fundiert...

Das eigentliche Problem ist, wie du sagst, vielleicht gar keins und ich sollte wirklich einfach die AHB beantragen und sagen, ich hätte einfach nicht die Reihenfolge eingehalten, aus Unwissen.

Die zweite Therapiemaßnahme, nach einem Jahr (ich glaube nach 9 Monaten - ab wann gerechnet weiß ich auch nicht), kann man erneut zur Rehabilitation. Insgesamt mit Wohlwollen dreimal.

Liebe Grüße

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Beitragvon Babs am So Nov 04, 2007 2:06 am

Hallo,

Du schreibst: "Gern gehe ich zum Sozialdienst und fülle das - mir bereits während der Zeit im Krankenhaus - ausgehändigte Formular dort aus. Allerdings konnte mir damals dort niemand weiterführende Auskünfte erteilen. Bestimmte Fragen überforderten die Sozialarbeiterinnen ..."

Dann hast Du wirklich Pech gehabt ... :( In den meisten Fällen ist es nämlich so, dass Frau gar nichts ausfüllen muss - das macht eben die Sozialarbeiterin "persönlich" und Frau muss nur unterschreiben (bei mir war das auch so). Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Liebe Grüße

Babs
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Beitragvon BrustgegenLeben am Mi Nov 21, 2007 4:14 pm

Hallo,

heute habe ich Post bekommen. Die Einladung in meine Wunschklinik und zudem auch fast zu meinem Wunschtermin!

Und wie?:

Meine Onkologin hat ein Schreiben aufgesetzt, indem sie die Umwandlung einer Rehabilitationsmaßnahme in eine Anschlußheilbehandlung befürwortet, auch aus dermatologischen Gründen. Ich selbst habe noch eine Bescheinigung vom Hautarzt sowie ein eigenes Schreiben beigefügt und zusammen mit einem Antrag auf AHB vom Krankenhaus versenden lassen.

Ich habe keinen Widerspruch eingelegt, sondern freundlich um Umwandlung gebeten zusammen mit der Information, daß in der gewünschten Klinik ein entsprechender Termin zu bekommen wäre.

Ich freue mich wirklich sehr über diese Entscheidung! :)

"BrustgegenLeben"
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Beitragvon Babs am Mi Nov 21, 2007 7:11 pm

Prima! Ich freue mich auch für Dich, dass das so gut geklappt hat! Ich wünsche Dir eine gute Zeit. :D

Babs
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