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Sürze während der Kurzzeitpflege

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Beitragvon sommerwind am Sa Nov 01, 2008 12:05 pm

Titel: Sürze während der Kurzzeitpflege

Hallo, bitte dringend um Antwort. Die 85-jährige kinderlose Tante meines Mannes hatte ihren an fortgeschrittenem Alzheimer erkrenkten Ehemann
(87 Jahre/ Pflegestufe 2) 2 Wochen in die Kurzzeitpflege gegeben. Während dieser Zeit ist er 2x gestürzt und kann seitdem nicht mehr laufen. Eie genaue Diagnose wurde ihr nicht mittgeteilt.Weglauftendenzen waren der Einrichtung bekannt. Bei einem früheren Aufenthalt ist er über einen hohen Zaun geklettert um "nach Hause zu kommen".Jetzt will dieses Pflegeheim den Patienten nicht nach Hause entlassen, mit der Begründung sie könne die Pflage nicht mehr durchführen und sie müsse eine Heimaufnahme unterschreiben. In der kommenden Woche findet ein Gespräch mit der Heimleitung statt und meine Tante hat darum gebeten, das wir sie begleiten.
Worauf müssen wir achten, gibt es eine rechtliche Handhabung: Verletzung der Aufsichtspflicht? Ich werde das Gefühl nicht los, das etwas vertuscht werden soll!
Danke für jede Antwort
sommerwind
 
Beiträge: 1
Registriert: Sa Nov 01, 2008 11:49 am
Wohnort: Sassenberg

Beitragvon hupsi am Mo Nov 03, 2008 2:25 pm

Hallo,

ich bin von Beruf Heimleitung und führe eine große Einrichtung mit 120 Senioren und 80 jungen Menschen am Rande des Ruhrgebietes.

Zuerst einmal, die Diagnose muß Ihre Tante bei dem behandelnden Arzt erfragen und nicht im Pflegeheim. Da ich davon ausgehe, dass der Onkel nach dem Sturz im Krankenhaus zur Untersuchung war, kann die Tante auch im Krankenhaus nachfragen oder bei seinem Hausarzt.

Zweiten kann ein Heim nicht bestimmen, ob jemand nach Hause entlassen wird. Das entscheidet der Kurzzeitpflegegast und die Angehörigen bzw. Betreuer immer selber. Das Heim kann lediglich eine Empfehlung aussprechen, der ich als Angehöriger aber nicht folgen muß! Schon gar nicht kann ich ohne vorherige Absprache und dem Einverständnis der Angehörigen eine Heimaufnahme in die Wege leiten!

Drittens in Bezug auf Verletzung der Aufsichtspflicht:
Das Heim hat zu keiner Zeit die Aufsichtspflicht über einen Kurzzeitpflegegast oder Bewohner, es sei denn, es handelt sich um eine geschützte Abteilung, die verschlossen ist und der Bewohner nur in Begleitung verlassen kann. Da jedoch nahezu alle Heime offen sind, d. h. die Bewohner sind in Bereichen untergebracht, die sie ohne Begleitung verlassen könnten, gibt es hier keine Verletzung der Aufsichtspflicht, auch wenn Weglauftendenzen bekannt sind, außer das Heim hat bei Aufnahme garantiert, dass Ihr Onkel rund um die Uhr bewacht wird. Das kann ich mir allerdings nicht vorstellen. Gegen Stürze kann niemand etwas unternehmen, denn Stürze kann man nicht verhindern, selbst wenn man direkt neben dem Betroffenen geht.
hupsi
 
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