AbigaleXXX hat geschrieben:konkret hätte mich zum Beispiel interessiert, wie es mit dem Kündigungsschutz aussieht und ob man z. B. gezwungen ist, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass man Darmkrebs hat.
Hallo Abby,
"Kündigungsschutz" & "Mitteilung an Arbeitgeber, dass man Krebs hat" (gilt nicht nur für
Darmkrebs, sondern genauso für andere Krebsarten) - das sind zwei verschiedene Probleme.
Zum Kündigungsschutz: Arbeitnehmer genießen keinen Kündigungsschutz "nur" deshalb, weil sie Krebs haben. Um Kündigungsschutz zu haben, muss man zuerst einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Aber Krebskranke bekommen die Schwerbehinderung eigentlich immer anerkannt, ab 50 GdB bekommt man Schwerbehindertenausweis. Hat man weniger als 50 GdB, aber mindestens 30, kann man (oder besser gesagt: sollte man) eine sog. Gleichstellung beantragen (da ist die AfA zuständig). Also, hast Du schon Schwerbehindertenausweis oder bist Du gleichgestellt, dann hast Du Kündigungsschutz.
Das bedeutet nicht, dass der AG Dich nicht kündigen kann. Das kann er, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen (sprich: es ist nicht so einfach, einen Schwerbehinderten zu kündigen). Du musst aber den AG informieren, dass Du Ausweis hast (= Kopie vom Ausweis sollte an die Personalleute gehen). Der AG muss wissen, dass Du schwerbehindert bist. Dann hast Du auch Zusatzurlaub.
Mitteilung an Arbeitgeber, dass man Krebs hat: Nein, Deine Gesundheit ist Deine Sache. Ein kranker Arbeitnehmer muss seinen Arbeitgeber nicht informieren. Und im Schwerbehindertenausweis steht die Krankheit nicht.
Bei bestimmten Krankheiten ist es vielleicht besser, wenn zumindest ein paar Kollegen Bescheid wissen (nicht unbedingt der "große" Chef

), um ggf. im Notfall helfen zu können, z.B. bei Diabetes (wg. Unterzuckerung). Aber - wem Du sagst, dass Du krank bist, das ist Deine - freiwillige - Entscheidung.
Viele Grüße
Babs
Wunder gibt es immer wieder. Man muss nur an sie glauben. Und das Wunderbarste an den Wundern ist, dass sie manchmal wirklich geschehen ...