von ka.he.ma12 am Di Okt 11, 2011 3:01 pm
Hallo,
Kuren oder gesundheitliche Rehabilitations-Maßnahmen, werden in der
Regel von der (DRV) Deutschen Rentenversicherung bezahlt.
Der Antrag dafür, wird beim Hausarzt gestellt, den fertigen Antrag
beim Versicherungsträger vor Ort abgeben, oder per Einschreiben
zusenden.
Leistungsanträge gehen beim Leistungsträger gerne verloren,
darum für sicheres ankommen sorgen, Negativerfahrungen mit der
DRV reichlich vorhanden.
Kuren werden im Normalfall nach schweren Operationen, Herzinfarkt
u.a. gewährt, ein Burnout-Syndrom z.B. ist keine Begründung für eine
Kur, und wird vom medizinischen der Dienst DRV abgelehnt. Übrigens,
ein Burnout-Syndrom ist in der BRD keine anerkannte Krankheit, sofern
es nicht um einen bekannten Fußballspieler, oder einem Promi geht!
Nach welchen Regeln, oder Grundlagen, der Leistungsträger Kuren
oder Rehabilitations-Maßnahmen übernimmt, ist sehr fragwürdig,
pure Willkür, ist wohl eher das richtige Wort.
Meiner Meinung nach, ist die DRV schlichtweg Pleite, die Ablehnung
vieler gerechtfertigern Maßnahmen sagt doch einiges aus, erst muss
mal der Pleitestaat Griechenland, und wieder mal die Eurobanken gerettet
werden ,bevor der kleine deutsche Mann eine Kur bekommt!!!