staubsternchen hat geschrieben:Die Kasse will nun nicht mehr zahlen weil es off Label use ist.
Hallo Sternchen,
das Bundessozialgericht bestimmte 2002 in einem Grundsatzurteil: In schweren Krankheitsfällen, bei denen
nur noch durch eine Off-Label-Use-Therapie
Aussicht auf Linderung besteht, müssen die KK diese Therapie bezahlen (Az. B 1 KR 37/00 R).
Bist Du aber auch sicher, dass Du Zometa als Off-Label-Use bekommst? Ich kenne den Begriff anders: Ist ein Medikament nur für die Krankheit A zugelassen und nicht (oder noch nicht) für die Krankheit B, besteht aber die Hoffnung, dass das Medikament auch bei der Krankheit B hilft und wenn andere Medikamente, die für die Krankheit B zugelassen sind, nicht mehr helfen können, dann entscheidet der Arzt, dass der Patient das Medikament bekommen soll (d.h. außerhalb von Standards und Studien, rein experimentell). Dann muss die Krankenkasse zahlen, eben als Off-Label-Use.
Ein Beispiel: Das Medikament Avastin (Bevazicumab) ist für den metastasierten Krebs zugelassen (Darmkrebs, Brustkrebs, ...). Es kann aber auch bei etlichen Augenerkrankungen helfen (verschiedene Arten von Makuladegeneration), und zwar nicht als Infusion wie beim Krebs, sondern als eine kleine Spritze direkt ins Auge. Dafür ist das Medikament aber nicht zugelassen. Hat der Augenarzt alle Medikamente ausprobiert, die für die Makuladegeneration zugelassen sind, und nichts mehr hilft, dann kann er zu Avastin greifen (soviel ich weiß, auf Antrag). Das ist Off-Label-Use.
Wenn Du Knochenmetastasen hast, ist Zometa eine Standardbehandlung und wird von den Krankenkassen übernommen. Hast Du
keine Knochenmetastasen und sollst Du Zometa "nur" als Vorbeugung (also adjuvant) bekommen, ist Zometa dafür wahrscheinlich noch nicht zugelassen (?). Das ist aber keine Off-Label-Use Behandlung. Du hast doch keine Knochenmetastasen, die behandeln werden müssen. In so einem Fall würde ich an Deiner Stelle einen Antrag an die Krankenkasse schicken, und zwar gemeinsam mit Deinem Arzt, er muss die Behandlung glaubhaft begründen (z.B.: anhand Deiner Krankheitsgeschichte kann er sagen, Du bist eine Risikopatientin und bekommst sehr wahrscheinlich Knochenmetastasen und seine Erfahrungen als Arzt zeigen, dass das Medikament die Entstehung von Metastasen verzögern kann), Du kannst die KK aber nicht zwingen, dass sie die Behandlung zahlt. Es wäre auch möglich, dass die KK die Behandlung zahlt, aber nur für eine bestimmte Zeit, z.B. der Arzt will, dass Du Zometa 5 Jahre lang bekommst und die KK meint, 2 Jahre reichen. Dann kannst Du nur vors Gericht ziehen, aber die Chancen, dass das Gericht die KK zwingt, die Behandlung zu zahlen, sind meiner Meinung nach eher gering (von Kosten mal abgesehen ...).
Liebe Grüße
Babs
Wunder gibt es immer wieder. Man muss nur an sie glauben. Und das Wunderbarste an den Wundern ist, dass sie manchmal wirklich geschehen ...