Hallo,
Seit 01.04.2008 wurden nun alle Epilepsie-Wirstoffe zum grundsätzlichen Generika-Austausch freigegeben.(Natürlich nur für die Wirkstoffe bei denen es keinen Patentschutz mehr gibt, z.B. Carbamazepin, Valproat/Valprinsäure, Gabapentin und Lamotrigin)
Somit gilt, wer schon auf ein Generikum gut eingestellt ist, muß nun von der Apotheke auf ein rabattiertes Generikum umgestellt werden.
Nicht mehr der Arzt entscheidet, sondern die Apotheke entscheidet welches Generikum man nun erhält.
Auf dem Rezept kann des Original-Arzneimittel oder ein Generikum auf das man gut eingestellt ist stehen, es wird ausgetauscht.
Sonst erhältst du z.B. Carbamazipin oder Lamotrigin von der Generika-Pharmafirma mit der deine Krankenkasse einen Rabattvertrag hat.
Eine gesicherte Epilepsie-Therapie ist nicht möglich, wenn du bei jedem neuen Rezept ein anderes rabattiertes Generikum von einer anderen Pharmafirma erhältst.
Auch bei Festlegung auf ein Generikum, muß der Arzt auf dem Rezept durch Ankreuzen von AUT IDEM sicherstellen, daß du immer das Generikum derselben Firma erhälst.
Der Arzt muß - mit dem Ankreuzen von AUT IDEM verhindern, daß die Apotheke austauscht.
AUT IDEM auf dem Rezept ist nun seit dem 01.04.2008 extrem wichtig !!
Wenn du Genaueres wissen willst um dieses Problem zu verstehen, schaut bitte hier nach :
Problematik bei Epilepsie-Generika seit 01.04.2008
Da findest man auch offizielle Stellungnahmen zu Generika, Substitution und AUT IDEM von
"DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR EPILEPTOLOGIE e.V. (DGfE)"
"Ärzte Zeitung 2008"
und, und, und ...........
Es geht auch um die Begriffe
Bioäquivalenz/Bioverfügbarkeit
EU-Richtlinie werden angewendet, dass die Wirkstoffmenge sowie die maximal erzielbare Konzentration im Blut bei Genereika zwischen 80 %und 125 % des Originalpräparates liegen darf.
Substitution bzw. KEINE SUBSTITUTION
und in diesem Zusammenhang um AUT IDEM
Grüße Ragnar