Hallo Sahneschnitte!
Noch einmal ich.
Habe gerade auff den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Allergiekrankes Kind folgende Info gefunden: Erstattungen durch die Krankenkassen
"Immer wieder haben wir Anfragen zu Erstattungen von Encasings durch die Krankenkassen. Wie sieht es also hier nun aus?Die Kostenübernahme durch die Krankenkassen orientiert sich an den sogenannten Höchstbeträgen für Encasings, die bei den jeweiligen Krankenkassen erfragt werden können. Man kann also jeden gewünschten oder verordneten Bezug erhalten, die Krankenkassen zahlen den Betrag bis zu dieser Höchstgrenze, den Rest müssen die Versicherten selbst übernehmen. Eine Reihe von Krankenkassen haben Verträge mit bestimmten Firmen geschlossen, und schlagen ihren Versicherten zunächst diese Produkte vor. Diese Firmen bieten ihre Produkte im Rahmen dieser Höchstbeträge an.Diese Höchstbeträge sollten eigentlich einheitlich sein. Unsere Umfrage hat allerdings gezeigt, dass es hier offenbar doch Differenzen gibt. Die Zuzahlungsbeträge sind durchaus unterschiedlich, einige Kassen verlangen Zuzahlungen bereits bei recht geringen Beträgen, während andere auch hohe Kosten übernehmen.
Die Kassen sind gehalten, nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu verfahren, also nur zu bezahlen, was unbedingt notwendig ist (§ 12 SGB V). Wenn eine Kasse mit einer Firma einen Vertrag abschließt, so hat sie theoretisch die Möglichkeit, mit ihr besondere Konditionen, also günstigere Preise zu vereinbaren und wird also zunächst versuchen, die Versicherten davon zu überzeugen, dass das von ihr vorgeschlagene Produkt auch genau den Anforderungen entspricht."
Soviel also dazu. Ich kann Dir allerdings nicht sagen, von wann diese Mitteilung ist. Möglich, dass sie schon überholt ist
Wichtig finde ich aber immerhin die Aussage, dass eine Übernahme der Kosten zumindest bis zu einem gewissen Betrag erfolgen kann. Wenn die Kassen soweit sind, dass sie mit speziellen herstellern Rabattverträge abschließen/abgeschlossen haben, wird das ganze vielleicht dann doch nicht allzusehr in den Geldbeutel hauen. Allerdings gibt es wohl bestimmte Verfahrensweisen (Anträge, Atteste usw.) an die man sich bei der Beantragung halten muss.
Gruß,
Lars