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Behindertenausweis

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Beitragvon Ratzepüh66 am Mi Jun 27, 2007 3:23 pm

Titel: Behindertenausweis

Hallo liebe Leute,

meine Freundin leidet unter Epilepsie hat aber bis jetzt noch keinen Behindertenausweis beantragt. Ich dränge sie zur Zeit einwenig dazu, schließlich kann man da doch viele Vorteile mitnehmen (klar manchmal auch Nachteile). Wie sieht das bei Euch aus? Was für ein Behinderungsgrad wird einem da zugesprochen? Habt ihr da eher gute oder schlechte Erfahrungen mit einem Ausweis gemacht?

Freu mich über Rückmeldung. Vielleicht kann ich meine Freundin dann eher überzeugen.
Herzliche Grüße
Ralf :P
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Beitragvon mariaf am Do Jun 28, 2007 3:15 pm

Hi Ralf,

hab Dir mal einen ganz interessanten Linlk zu Epilepsie und Schwerbehinderung einkopiert: http://www.epilepsie.sh/Schwer...erung.34.0.html
Der ist von der Deutschen Epilsievereinigung und da kann Deine Freundin schonmal gucken in welchen Grad der Behinderung sie wahrscheinlich eingestuft wird.
Ich selber hab 50%. Drunter ist aus steuerlichen Gründen auch fast nicht sinnvoll. Man muss das halt nur regelmäßig verlängern lassen.

Kann aber nicht schaden
Falls Du noch Fragen hast meld Dich nochmal.
Liebe Grüße
Maria
mariaf
 
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Beitragvon Schnuddel am Fr Jun 29, 2007 3:11 pm

Hallo Ralf,

mein Bruder hat auch einen Behindertenausweis mit 80%. Er ist enorm aktiv und schränkt sich auch selten ein. Nur weil man einen Behinderten-Ausweis hat muss man sich ja nicht gleich behindert benehmen. Kennst Das ja : Behindert ist man nicht-behindert wird man.
Vielleicht wägt ihr aber vorher schon mal alle Vor und Nachteile ab, z.B. was den Job angeht (da können ja nicht nur Vorteile sondern auch Nachteile entstehen) Macht Euch doch mal über die Rechte von Behinderten vorher mal schlau. Vielleicht kann man da ja mal in de BZgA nachfragen. Denke das wäre ein ganz guter Anlaufpunkt. Wobei Du letztendlich schon die Entscheidung Deiner Freundin überlassen solltest.

Viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung
Stephanie
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Beitragvon Ratzepüh66 am Di Jul 03, 2007 2:40 pm

Hallo Ihr Lieben,

herzlichen Dank für Eure Infos. Habe mit meiner Freundin nochmal eindringlich geredet. Sie möchte einfach keine "amtliche" Bestätigung Ihrer Krankheit und hat zudem Angst dass da vorrangig beruflich irgendwann mal Probleme entstehen könnten.
Wahrscheinlich braucht sie einfach noch ein wenig Zeit, aber so wie ich Euch verstanden habe, seht ihr da ja auch nicht wirklich Nachteile in so einem Ausweis.

Vielen Dank für die Tipps
Gruß
Ralf :)
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Beitragvon Babs am Mi Jul 04, 2007 11:25 am

Hallo Ralf,

ich habe einen Schwerbehindertenausweis (wg. einer anderen Krankheit, nämlich Krebs), GdB: 80. Ich bin beruftstätig (Vollzeit, 40-Stunden-Woche!) und sehe da überhaupt keine Nachteile, im Gegenteil! Als Schwerbehinderte(r) hat man eine zusätzliche Woche Urlaub, d.h. nicht 6, sondern 7 Wochen im Jahr. Man hat auch einen gewissen Kündigungsschutz (je nachdem, was man beruflich macht), bei internen Versetzungen hat man auch Mitspracherecht (man muss nicht alles hinnehmen - ich weiß, wovon ich spreche ...). Bei den meisten Veranstaltungen bekommt man Ermäßigungen. Ein Steuervorteil - ja, auch, abhängig davon, wie viel Grad man hat. Also, ich kann's nur empfehlen!

Viele Grüße
Babs
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Beitragvon ELMchen am Mo Dez 17, 2007 6:20 pm

Hallo, ich bin 29 und seit 6 Jahren Epileptiker (Grand mal Anfälle). Ausserdem habe ich eine Unterleibskrankheit (Endometriose), wegen der ich in den letzten anderthalb Jahren 3 OPs über mich ergehen lassen musst und im März die nächste geplant ist. Und dann ist da noch die Migräne. Und dann kommen die "netten" Herrn und Damen im Versorgungsamt auf nur 40%. Ich verstehe die Welt nicht mehr!
Bringt da ein Einspruch etwas? Was haben andere Epileptiker hier so für Prozente?
ELM
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Beitragvon Babs am Mo Dez 17, 2007 6:55 pm

Nun ja, die Krankheiten werden immer nach bestimmten Kriterien bewertet (dazu gibt es Tabellen). Wie das bei Deinen Krankheiten ist, weiß ich nicht. Ich weiß nur, wie das beim Krebs ist: im Stadium T1 bis 2 pN0 M0 bekommt man 50 GdB, im Stadium T1 bis 2 pN1 M0 bekommt man 60 und in anderen Stadien wenigstens 80.

Vielleicht versuchst Du im Internet zu suchen, z.B. auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung: http://www.bmgs.bund.de
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Beitragvon ELMchen am Mo Dez 17, 2007 7:13 pm

Ich hab das http://www.epilepsie.sh/Schwerbehinderung.34.0.html und ähnliche Seiten im Netz gefunden, dass war schon vor der Antragstellung und als dann bei mir noch die Endometriose hinzukam habe ich damit gerechnet auf min. 50% zu kommen. Darum verstehe ich das alles nicht.
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Beitragvon Babs am Di Dez 18, 2007 6:06 pm

Liebe ELMchen,

ich will Dich jetzt nicht enttäuschen, aber ... es wäre auch möglich, dass die Endometriose zum GdB nicht zählt. Als Behinderung lt. Gesetz gelten Krankheiten, die für das Lebensalter nicht typisch sind, länger als 6 Monate dauern und Auswirkungen auf das normale Leben im Alltag haben. Für die Bemessung des GdB ist vor allem die tatsächliche Leistungseinschränkung durch die Erkrankung maßgeblich, die GdB von mehreren Erkrankungen werden dabei nicht zusammengerechnet. Maßgebend sind die Auswirkungen in ihrer Gesamtheit.

Du kannst aber ruhig mit einem Einspruch versuchen. Mehr als Absage kannst Du ja nicht bekommen.

Alles Gute und viele Grüße
Babs
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Beitragvon ELMchen am Mi Dez 19, 2007 10:56 am

Danke für deine Antworten.

Bei der Endometriose handelt es sich um eine chronische Krankheit und eine Heilung in dem Sinne gibt es für mich nicht. Es gibt vielleicht Schmerztherapien durch die ein schmerzfreies Leben möglich ist. Aber ich werde auch immer Hormone bekommen müssen und öfter wieder unters Messer müssen. Kinder wird es bei meinem Krankheitsbild sicher auch keine geben.

Hier mal ein Auszug aus dem Schreiben des Versorgungsamtes:

Entscheidung: Ab dem 10.09.2007 beträgt der Grad der Behinderung 40. Eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit besteht nicht. Die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises sowie die Festellung von Merkzeichen wird abgelehnt, weil der GdB unter 50 liegt.
....
Begründung:
Die Entscheidung stützt sich auf folgende Funktionsbeeinträchtigungen:
1. Anfallsleiden
2. Unterleibserkrankung
3. Migräne
Das Schwerbeschädigtenrecht....


Also die Endpmetriose und die Migräne wurden auch berücksichtigt. Sie sind in den (nur) 40% enthalten. Das begreife ich einfach nicht
ELMchen
 
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Beitragvon Babs am Mi Dez 19, 2007 8:28 pm

Ich schon ... Du kennst doch den Unterschied zwischen "subjektiv" und "objektiv", oder? Das, was für uns persönlich schwer ist, finden andere (manchmal) nicht so schwer und das können wir leider nicht ändern. Das kann ich aufgrund eigener Erfahrungen bestätigen.

Ich habe Brustkrebs (wurde im fortgeschritt. Stadium entdeckt), Hautkrebs und diverse Augenkrankheiten. Der Brustkrebs wurde voll und ganz anerkannt, d.h. ich sollte 80 GdB erhalten und die habe ich auch bekommen. Hautkrebs wurde dagegen nicht berücksichtigt. Nur Melanome (und das auch nur in bestimmten Stadien) werden anerkannt. Basaliome und Spinaliome werden bei der GdB-Feststellung nicht berücksichtigt (sie erschweren das tägliche Leben nicht ...). Dass mein Basaliom im Gesicht war, zählt auch nicht. Die Augenkrankheiten wurden anerkannt, aber sie hatten keinen Einfluss auf den GdB. Die 80, die ich wg. Brustkrebs bekommen habe, haben gleichzeitig auch die Augenkrankheiten "abgedeckt".

Das Einzige, was ich Dir raten kann, ist: Du kannst mit Einspruch versuchen. Vielleicht klappt es, vielleicht nicht ...
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